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Öffentliche Erklärung

Öffentliche Erklärung gegen das Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Basierend auf zehnjähriger Erfahrung in Begegnung, Dialog und Beziehungspflege zwischen Angehörigen christlichen und muslimischen Glaubens, zwischen Kirchen und islamischen Gemeinschaften im süddeutschen Raum, gibt die Islamisch-Christliche Konferenz (ICK) folgende Erklärung ab.

Ausgehend vom moraltheologischen Grundsatz der Kirchen, wonach Missbrauch kein generelles Verbot rechtfertigt ("abusus non tollit usum"), spricht sich die ICK nachdrücklich gegen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Schuldienst aus. Nach dem deutlichen Votum des Vatikans, der päpstlichen Nuntiatur und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz in dieser Frage hat die ICK kein Verständnis dafür, dass Bischöfe in Deutschland, insbesondere Bischof Dr. Gebhard Fürst und Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, eine gegensätziche Haltung einnehmen.

Die ICK hält dies nicht nur wegen moraltheologischer, sondern auch wegen gesellschaftlicher Erfordernisse für abwegig, weil auf diese Weise Muslime als Anhänger einer "Täterreligion" apriori unter Verdacht gestellt werden, Ängste in der Bevölkerung bestätigt und verstärkt werden und auf die muslimische Minderheit ein srarker Assimilierungsdruck ausgeübt wird. Da ein Verbot nur weibliche Muslime treffen würde, nicht aber männliche, die es ebenfalls im Schuldienst gibt, hält die ICK ein derartiges Verbot auch für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Wer versucht, auf diese Weise den muslimischen Teil unserer Gesellschaft zu stigmatisieren und auszugrenzen, wird in Kauf nehmen müssen, dass Muslime sich separieren, Subkulturen bilden und zunehmend Privatschulen errichten.

Die ICK lehnt ohnehin eine Verbannung religiöser Bekenntnisse aus der Öffentlichkeit ab. Derartige laizistische Tendenzen machen Toleranz, gegenseitige Wertschätzung, Achtung und Respekt als Grundlage des Umgangs mireinander letztlich überflüssig. Die Pflege dieser Tugenden hält die ICK jedoch für Postulate, die sich aus dem abendländischen Werten Europas ergeben.

Beschlossen auf der Tagung in Hohenwart am 13. März 2004